Premium Cars

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Premium Cars Bern GmbH — Stand: 2026

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Premium Cars Bern GmbH, Bern (nachfolgend „Vermieter"), und dem Kunden (nachfolgend „Mieter") im Zusammenhang mit der Vermietung von Kraftfahrzeugen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters finden nur Anwendung, sofern sie vom Vermieter ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

2. Mietberechtigung

Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen Führerausweises der entsprechenden Kategorie. Der Vermieter ist berechtigt, die Fahrzeugübergabe zu verweigern, wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, der Bonität oder der Zahlungsfähigkeit des Mieters bestehen.

3. Mietzeit, Fahrzeugübergabe und Rückgabe

Mietbeginn und Mietende ergeben sich aus dem Mietvertrag oder der Buchungsbestätigung. Das Fahrzeug wird vollgetankt, sauber und in einwandfreiem Zustand übergeben und ist in demselben Zustand zurückzugeben. Nicht bei Übergabe dokumentierte Schäden gelten als während der Mietdauer entstanden. Bei verspäteter Rückgabe werden Zusatzkosten in Höhe von mindestens einer halbtägigen Miete verrechnet.

4. Mietpreis, Kaution und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Mietpreise gemäss Preisliste und Buchungsbestätigung. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von CHF 500.– zu verlangen, insbesondere bei negativer oder unklarer Bonitätsprüfung. Die Zahlung erfolgt bei Fahrzeugabholung oder im Voraus per Banküberweisung. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben und rechtliche Schritte eingeleitet werden.

5. Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschliesslich durch den Mieter und nur zum privaten Personentransport genutzt werden. Verboten sind insbesondere Rennen, Fahrtrainings, Fahrschulbetrieb sowie Schlepp- oder Zugfahrten. Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot. Fahrten ins Ausland sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.

6. Haftung, Schäden und Unfälle

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Fahrzeug, ausgenommen normale Abnutzung. Der Selbstbehalt beträgt CHF 5'500.– bei Haftpflichtschäden und CHF 9'500.– bei Kaskoschäden. Die maximalen Schadenersatzansprüche betragen CHF 28'000.–. Reparaturen dürfen ausschliesslich durch den Vermieter oder von ihm bestimmte Stellen durchgeführt werden. Unfälle sind unverzüglich der Polizei zu melden.

7. Ordnungsbussen und weitere Kosten

Sämtliche Ordnungsbussen, Gebühren und Verwaltungsstrafen gehen zu Lasten des Mieters. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– pro Busse erhoben. Fehlender Treibstoff wird mit CHF 2.50 pro Liter verrechnet. Kosten infolge Falschbetankung trägt der Mieter vollumfänglich.

8. Stornierung

Bei Stornierungen bis 12 Stunden vor Mietbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– erhoben. Bei Nichterscheinen des Mieters ist der volle Mietpreis geschuldet. Härtefälle werden individuell geprüft; es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

9. Datenschutz und Standortüberwachung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) zur Vertragsabwicklung und Bonitätsprüfung. Die Fahrzeuge sind mit GPS- und Tracking-Systemen ausgestattet. Der Mieter kann seine Einwilligung zur Standorterfassung widerrufen, sofern keine berechtigten Interessen des Vermieters entgegenstehen. Der Mieter hat das Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten.

10. Widerrufsbelehrung

Ein Widerrufsrecht besteht gemäss Art. 40 Abs. 1 lit. h OR nicht. Nach Vertragsabschluss besteht kein Rücktrittsrecht. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietdauer vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern (BE).

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu ersetzen.